Sachkundnachweis bei Pferdetransporten

Sachkundnachweis bei Pferdetransporten

Hallo liebe Pony und Pferdebesitzer

Langsam wird’s richtig interessant auf der Strasse!

Im Tierschutz- und Strassenverkehrsrecht wird grundsätzlich zwischen privaten und gewerbsmässigen Tiertransporten unterschieden. Beim Befördern von Pferden ist diese Trennung jedoch nicht immer ganz eindeutig.

Wer Pferde transportiert, muss gewisse tierschutz- und strassenverkehrsrechtliche Auflagen erfüllen, um das Wohlergehen der Tiere und die Sicherheit auf der Strasse zu gewährleisten. Darüber hinaus muss, wer als Haupt- oder Nebentätigkeit Pferde von A nach B fährt, den Nachweis erbringen, dass er oder sie über die entsprechenden Fachkompetenzen verfügt, und braucht für sein Transportfahrzeug allenfalls sogar eine Zulassungsbewilligung. Das geht mich als Privatperson nichts an? Ganz so einfach ist es nicht!

Inhaber eines Brevets oder einer Lizenz - egal welcher Reitsportdisziplin - als fachkundig angesehen werden. Auch wer nachweisen kann, dass er über mehrjährige Erfahrung in der Pferdehaltung verfügt, wird als fachkundig anerkannt. Eine entsprechende Bestätigung wird vom zuständigen kantonalen Veterinärdienst ausgestellt.  Nur der Verterinärdienst stellt nach unseren Anfragen keine Bestätigung aus!

Meine Nachfrage bei der Polizei wird bestätigt, dass ich als Tierhalterin mit mehrjähriger Berufserfahrung beim Transport in der Schweiz, von eigenen Tieren keinen Fachkundenachweis benötige.

Nur wenn ich Gewerbsmässig Pferde transportiere. Das heisst:«Handeln mit und Halten, Betreuen oder Züchten von Tieren mit der Absicht, für sich oder für Dritte ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen oder die eigenen Unkosten oder die Unkosten Dritter zu decken; die Gegenleistung muss dabei nicht in Geld erfolgen.»  Wenn ich also Tiere mitführe, welche nicht in meinem Besitze sind, muss ich nachweisen können, dass der Transport nicht gewerbsmässig ist.

Für Pferdetransporte in der Schweiz entstehen in der Regel keine Probleme. Dies ist anders beim grenzüberschreitenden Verkehr. Dabei empfehle ich einen Kurs über die Fortbildung von Pferdetransporten. Bitte kontaktieren sie den Schweizerischen Viehandelsverband. Es sind laufen Kurse ausgeschrieben. Diese sind nicht ganz billig mit Fr. 380.00

Tel: 081 250 77 27                 https://www.viehhandel-schweiz.ch/verband.html

Ich weiss von Frankreich, dass dieser Ausweis vermehrt verlangt wird und die Umtriebe sind grösser als einen Tag zu opfern und den Kurs besuchen.

Die oben genannten Richtlinien und Empfehlungen gelten für Kat. B und BE.

Zusätzlich eine Lizenz, wenn  Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 3.5 t Gesamtgewicht ist vorgeschrieben, wenn gewerbliche Gütertransporte im binnen- und grenzüberschreitenden Verkehr ausgeführt werden.

Hoffe es ist nun alles klar? Für Fragen steht Euch der Schweizer Viehhandelsverband oder ich zur Verfügung. Bitte Anfragen per Mail unter vreni@fahrerlebnis.ch

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